Die DSGVO und Fotos von Veranstaltungen


Fotos von einer  Seegras-Tangoparty



Einiger unserer Mitmenschen beschäftigen sich seit dem 25. Mai  2018 mit der DSGVO.

Und seit dieser Zeit gibt es die wildesten Gerüchte, ob  das Fotografieren von Personen auf Veranstaltungen erlaubt sei oder nicht.

Das Fotografieren oder das Filmen wird nur teilweise von der DSGVO erfasst. So ist beispielsweise eine Videoüberwachung und das Aufnehmen von Personen in einem Supermarkt nicht erlaubt und verstößt gegen BDSG und DSGVO, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform betreiben wird.


Bei unseren Milongas und anderen "öffentlichen"Veranstaltungen greift aber schon immer das Kunsturhebergesetz, § 23 KUG


Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.


Stillschweigende Einwilligung der Veranstaltungsteilnehmer

Im Rahmen der Rechtsprechung kann man  davon ausgehen, dass es stets zulässig ist, Personen auf Veranstaltungen zu fotografieren, die durch ihre Teilnahme stillschweigend in die Erstellung von Fotografien einwilligen. Dies ist etwa bei Pressekonferenzen, Tanzparties oder Sportveranstaltungen in Bezug auf die Teilnehmer der Fall, wenn bekannt ist, dass Fotografen üblicherweise anwesend sind.


Jeder Mensch, der in ein Fußballstadion, zu einer Demo oder einer anderen „öffentlichen“ Veranstaltung  geht, weiß, dass er ggf. auch im Fernsehen kommen kann oder von einem Fotografen fotografiert wird und bei Youtube, Google , einer Internetseite oder gar in einer Zeitung sich wiedersehen kann.


Wir von SeegrasTango fotografieren auf unseren Veranstaltungen auch immer wieder die Stimmung im Saal oder ganze Gruppen und nur auf Wunsch auch einzelne Tanzpaare. 

Wer nicht fotografiert werden will und auch nie auf unserem Blog SeegrasTango ein Bild von sich sehen will, sollte dann aus dem Raum gehen, wenn er den Fotografen sieht.

Was wir nicht wollen und ausdrücklich untersagen, das sind Fotos oder Videoaufnahmen die von Besuchern ohne Genehmigung von SeegrasTango gemacht und dann irgendwo veröffentlicht werden.

Videos und Fotos bei Tanzkursen
Jeder Teilnehmer eines Tanzkurses darf  eine Videoaufnahme von einer bestimmten Tanzfigur machen, aber nur, wenn dies der Tanzlehrer auch gestattet .

Meistens ist es so, dass die im Kurs gelernte Figur nochmals zur Videoaufnahmen vorgeführt wird.

Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass  keine anderen Personen, als das Tanzlehrerpaar auf dem Videofilm zu sehen sind. Die "Filmenden"  und alle anderen Kursteilnehmer sollten also  immer auf einer Seite stehen und  das Tanzlehrerpaar auf der anderen Seite und der Hintergrund muss unbedingt frei von anderen Teilnehmern/Personen sein. 

Viele Tanzschulen haben  immer noch nicht begriffen, dass sie ihren Tanzkurs-Teilnehmern nicht grundsätzlich das 'Filmen und Fotografieren' während des Kurses erlauben dürfen. Der Tanzlehrer muss unbedingt drauf achten, dass diejenigen, die filmen andere Teilnehmer des Tanzkurses nicht mitfilmen.
Im Zweifelsfall könnte bei Missbrauch der Bilder gem. DSGVO ein Mithaftung der Tanzschule durch das Gestatten der Videoaufnahmen entstehen.

Wir weißen also ausdrücklich nochmals drauf hin, dass bei unseren Milonga-Parties immer wieder mal gefilmt oder fotografiert wird und die Fotos hier auf dem Blog veröffentlicht werden. Nürtingen den 25.5.2024.




Wer sich über den Datenschutz, besonders über Foto- oder Videoaufnahmen informieren will oder sich von einer Videoüberwachung beobachtet fühlt, der kann sich an die Deutsche Datenschutzhilfe e.V. wenden. 



Die Deutsche Datenschutzhilfe e. V. hat ihren Sitz in 73275 Ohmden.

Für  nur 20€ Jahresbeitrag kann jeder Verbraucher bei der Deutschen Datenschutzhilfe Mitglied werden  und erhält alle Hilfe, die er braucht.