Fotos von einer Seegras-Tangoparty
Einiger unserer Mitmenschen
beschäftigen sich seit dem 25. Mai 2018
mit der DSGVO.
Und seit dieser Zeit gibt es
die wildesten Gerüchte, ob das Fotografieren
von Personen auf Veranstaltungen erlaubt sei oder nicht.
Das Fotografieren oder das
Filmen wird nur teilweise von der DSGVO
erfasst. So ist beispielsweise eine Videoüberwachung und das Aufnehmen von Personen in einem
Supermarkt nicht erlaubt und verstößt gegen BDSG und DSGVO, wenn die Videoüberwachung
nicht datenschutzkonform betreiben wird.
Bei unseren Milongas und anderen "öffentlichen"Veranstaltungen greift aber schon immer das Kunsturhebergesetz, § 23 KUG
Ohne die nach § 22
erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche
der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die
Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit
erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen,
Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen
haben;
4.Bildnisse, die nicht auf
Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem
höheren Interesse der Kunst dient.
Stillschweigende Einwilligung der Veranstaltungsteilnehmer
Im Rahmen der Rechtsprechung kann
man davon ausgehen, dass es stets
zulässig ist, Personen auf Veranstaltungen zu fotografieren, die durch ihre Teilnahme
stillschweigend in die Erstellung von Fotografien einwilligen. Dies ist etwa
bei Pressekonferenzen, Tanzparties oder Sportveranstaltungen in Bezug auf die Teilnehmer der
Fall, wenn bekannt ist, dass Fotografen üblicherweise anwesend sind.
Jeder Mensch, der in ein
Fußballstadion, zu einer Demo oder einer anderen „öffentlichen“ Veranstaltung geht, weiß, dass er ggf. auch im Fernsehen
kommen kann oder von einem Fotografen fotografiert wird und bei Youtube, Google , einer
Internetseite oder gar in einer Zeitung sich wiedersehen kann.
Wir von SeegrasTango fotografieren
auf unseren Veranstaltungen auch immer wieder die Stimmung im Saal oder ganze Gruppen und nur auf Wunsch auch einzelne Tanzpaare.
Wer nicht fotografiert werden
will und auch nie auf unserem Blog SeegrasTango ein Bild von sich sehen will,
sollte dann aus dem Raum gehen, wenn er den Fotografen sieht.
Was wir nicht wollen und
ausdrücklich untersagen, das sind Fotos oder Videoaufnahmen die von Besuchern
ohne Genehmigung von SeegrasTango gemacht und dann irgendwo veröffentlicht werden.
Jeder Teilnehmer eines
Tanzkurses darf eine Videoaufnahme von
einer bestimmten Tanzfigur machen, aber nur, wenn dies der Tanzlehrer auch gestattet .
Meistens ist es so, dass die im
Kurs gelernte Figur nochmals zur Videoaufnahmen vorgeführt wird.
Dabei ist jedoch darauf zu
achten, dass keine anderen Personen, als das Tanzlehrerpaar auf dem Videofilm zu
sehen sind. Die "Filmenden" und alle anderen Kursteilnehmer sollten also immer auf einer Seite stehen und das Tanzlehrerpaar auf der anderen Seite und der Hintergrund muss unbedingt frei von anderen Teilnehmern/Personen sein.
Viele Tanzschulen haben immer noch nicht begriffen, dass sie ihren Tanzkurs-Teilnehmern nicht grundsätzlich das 'Filmen und Fotografieren' während des Kurses erlauben dürfen. Der Tanzlehrer muss unbedingt drauf achten, dass diejenigen, die filmen andere Teilnehmer des Tanzkurses nicht mitfilmen.
Im Zweifelsfall könnte bei Missbrauch der Bilder gem. DSGVO ein Mithaftung der Tanzschule durch das Gestatten der Videoaufnahmen entstehen.
Viele Tanzschulen haben immer noch nicht begriffen, dass sie ihren Tanzkurs-Teilnehmern nicht grundsätzlich das 'Filmen und Fotografieren' während des Kurses erlauben dürfen. Der Tanzlehrer muss unbedingt drauf achten, dass diejenigen, die filmen andere Teilnehmer des Tanzkurses nicht mitfilmen.
Im Zweifelsfall könnte bei Missbrauch der Bilder gem. DSGVO ein Mithaftung der Tanzschule durch das Gestatten der Videoaufnahmen entstehen.
Wir weißen also ausdrücklich nochmals drauf hin, dass bei unseren Milonga-Parties immer wieder mal gefilmt oder fotografiert wird und die Fotos hier auf dem Blog veröffentlicht werden. Nürtingen den 25.5.2024.
Die Deutsche Datenschutzhilfe e. V. hat ihren Sitz in 73275 Ohmden.
Für nur 20€ Jahresbeitrag kann jeder Verbraucher bei der Deutschen Datenschutzhilfe Mitglied werden und erhält alle Hilfe, die er braucht.